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Kosten

Grundsätzlich berechne ich meine Leistungen wie folgt:

Eine Sitzung umfasst 60 Minuten

Einzeltherapie

90 €

Für unser Erstgespräch berechne ich Ihnen 45 €

Samstag pro Sitzung 115 € (auch Erstgespräch)

Montag/Sonntag/Feiertag/Urlaub pro Sitzung 135 € (auch Erstgespräch)

Paartherapie

180 €

Für unser Erstgespräch berechne ich Ihnen 90 €
(pro Person 45 €).

Samstag pro Sitzung 230 €  (pro Person  115 € auch Erstgespräch)


Montag/Sonntag/Feiertag/Urlaub pro Sitzung 270€   (pro Person 135 €,  auch Erstgespräch)

„Sorgen-Club“:

Ausführliche Informationen zu unseren Themen, Daten und dem Ort finden Sie unter Gruppentherapie.

Bitte beachten Sie, das nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung durch einen Heilpraktiker von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nicht erstattet werden. Dies bedeutet, dass Sie die Therapiekosten selbst zu tragen haben.

Private Krankenversicherungen (PKV) erstatten gegebenenfalls die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten durch einen Heilpraktiker. Wenn Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten, klären Sie bitte vorher mit Ihrer Versicherung, ob und inwieweit die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie übernommen werden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung dieser Fragen.

Terminausfälle und Terminabsagen durch den Kunden:

Bei Einzeltherapie

48 Stunden vorher – Ausfallhonorar in Höhe von 35 € (Montag bis Freitag)
Samstag, Sonntag/Feiertag die jeweils gültigen vollen Stundensätze.

23 Stunden vorher – Ausfallhonorar in Höhe von 50 € (Montag bis Freitag)
Samstag, Sonntag/Feiertag die jeweils gültigen vollen Stundensätze.

1 Stunde vorher oder keine Absage – Ausfallhonorar in voller Höhe des gültigen Stundensatzes.

Bei Paartherapie

48 Stunden vorher – Ausfallhonorar in Höhe von 35 €(Montag bis Freitag), Samstag, Sonntag/Feiertag die jeweils gültigen vollen Stundensätze. Alles versteht sich pro Person.

23 Stunden vorher – Ausfallhonorar in Höhe von 50 €(Montag bis Freitag), Samstag, Sonntag/Feiertag die jeweils gültigen vollen Stundensätze. Alles versteht sich pro Person.

1 Stunde vorher oder keine Absage – Ausfallhonorar in voller Höhe des gültigen Stundensatzes. Alles versteht sich pro Person.

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